Beerdigung

Bei einem Gottesdienst anläßlich des Abschieds von einem Gemeindeglied erinnert sich die Gemeinde, was Gott an und durch den Verstorbenen getan hat. Die christliche Hoffnung der Auferstehung von den Toten wird bezeugt und das Leid der Trauernden wird im Gebet vor Gott gebracht.


Für die Trauerfeier sind keine Gebühren an die Kirche zu bezahlen!

Der Aufwand, der bei den Bestattern besteht, wird natürlich von diesen entsprechend in Rechnung gestellt (besonderer Schmuck in der Kirche, Träger, Begleitung durch den Bestatter und ggf. besondere musikalische Leistungen.)
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn der Eindruck entsteht, "sich eine kirchliche Trauerfeier nicht leisten zu können"!


Für eine Beerdigung auf dem Friedhof und das Verleihen der Grabrechte sind Kosten entsprechend der Friedhofsgebührensatzung an den Friedhof zu entrichten.

Aus arbeits- und sicherheitstechnischen Gründen finden Samstags und Sonntags keine Beerdigungen auf dem Owschlager Friedhof statt.

Die Friedhofssatzung enthält u.a. nähere Bestimmungen zur Ordnung des Friedhofs, zur Bestattung und zu Grabstätten. 

Weitere Informationen hat die EKD über Fragen zum Tod/Sterben ins Internet gestellt.
Ein Angebot für Hinterbliebene ist Trauernetz.de